Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern in die Türkei

In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Jahr 2020 Exportgenehmigungen (Einzelgenehmigungen, Reexport, Sammelausfuhren) für Rüstungsgüter für die Türkei erstellt (bitte getrennt nach Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern und Wert der Genehmigungen auflisten), und in welchem Gesamtwert wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 Kriegswaffen von Unternehmen aufgrund zuvor erteilter Genehmigungen tatsächlich ausgeführt (zusätzlich zum Gesamtwert die Aufschlüsselung nach Werten innerhalb der Gruppe der EU-, NATO-Staaten, NATO-gleichgestellten Staaten und Drittländer als auch die zehn Hauptempfangsländer einschließlich mit jeweils aufgeschlüsselten Werten angeben, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 9. November 2020

Bei den Angaben für Genehmigungswerte aus dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können.

Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 3. November 2020 wurden keine Genehmigungen für Reexporte im Sinne der Fragestellung und nur eine Sammelausfuhrgenehmigung im Sinne der Fragestellung für sonstige Rüstungsgüter mit einem Genehmigungswert von 0 Euro erteilt.

Unter Verweis auf die Antwort der Bundesregierung zu Ihrer Schriftlichen Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 19/21374 sowie zu Ihrer Schriftlichen Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 19/22308 ergeben sich
die Genehmigungswerte (in Euro) für Einzelgenehmigungen für den verbleibenden Zeitraum im Sinne der Fragestellung aus nachstehender Tabelle:

Der Wert der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das Statistische Bundesamt erhoben. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt Zollanmeldungen von Unternehmen, die Kriegswaffen exportieren. Hierbei handelt es sich um vorläufige Zahlen, die Revisionen unterliegen können. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Erteilung einer Genehmigung und die tatsächliche Ausfuhr der Güter aufgrund der Laufzeiten der Genehmigungen in unterschiedliche Kalenderjahre und damit auch in unterschiedliche Berichtszeiträume fallen können. Sie weist zudem darauf hin, dass eine zahlenbasierte Pauschalbetrachtung allein aufgrund von Genehmigungswerten bzw. hier der gemeldeten Werte von tatsächlichen Ausfuhren eines Berichtszeitraums kein taugliches Mittel für die Beurteilung der Restriktivität der Rüstungsexportpolitik ist.

Daten über die tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen aus der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2020 liegen dem Statistischen Bundesamt bisher lediglich für den Zeitraum Januar bis einschließlich August 2020 vor. Die Auswertung tatsächlicher Ausfuhren von Kriegswaffen für diesen Zeitraum ergibt einen Gesamtwert von 838.844.000 Euro, die Auswertung nach Ländergruppen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Auf die Möglichkeit doppelter Mitgliedschaften in EU und NATO mit Blick auf den Gesamtwert wird hingewiesen.

Die zehn Empfängerländer, für die im Zeitraum Januar bis einschließlich August 2020 die höchsten Ausfuhrwerte gemeldet wurden, sind Ägypten, Dänemark, Italien, Litauen, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Türkei und Vereinigtes Königreich. Dem Statistischen Bundesamt zufolge kann – mit Ausnahme von Österreich, für welches der Wert 39.375.000 Euro, sowie der Niederlande, für welches der Wert 23.246.000 Euro beträgt – nicht ausgeschlossen werden, dass anhand der hier wiederzugebenden Einzelangaben eine Re-Identifizierung betroffener Unternehmen möglich ist. Die Bundesregierung ist darum nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetenen Auskünfte zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geheimhaltungsbedürftig sind. Die entsprechenden Informationen sind als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und in der Anlage zu dieser Antwort enthalten.*

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