Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien im vierten Quartal 2017
Für den Export welcher Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien hat die Bundesregierung bisher im vierten Quartal 2017 Genehmigungen erteilt (bitte aufschlüsseln unter Abgabe des Werts und der genauen Bezeichnung des Guts (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Frage 33 des Abgeordneten Stefan Liebich auf Bundestagsdrucksache 19/120)), und welche (auch nachrichtendienstlichen) Kenntnisse hat die Bundesregierung, ob an Saudi-Arabien aus Deutschland gelieferte Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter im Jemen, zum Beispiel auch durch die von Saudi-Arabien angeworbenen Söldner (siehe Bundestagsdrucksache 18/11389), zum Einsatz kommen?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik.
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWafKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen.
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen in Saudi-Arabien und der Region genau und berücksichtigt sie im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis. Folgende Ausfuhrgenehmigungen wurden im vierten Quartal 2017 (bis einschließlich 7. Dezember 2017) nach Saudi-Arabien erteilt. Die Darstellung mit Ausfuhrlistenposition und Wert erfolgt entsprechend der von Ihnen gewünschten Form der Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 des Kollegen Liebich auf Bundestagsdrucksache 19/120:
Zu unmittelbar aus Deutschland nach Saudi-Arabien ausgeführten Rüstungsgütern liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, dass diese in Jemen zum Einsatz kommen.
Zum Konflikt in Jemen hat die Bundesregierung immer wieder betont, dass es keine militärische Lösung des Konfliktes geben kann und Saudi-Arabien aufgefordert, die Waffen ruhen zu lassen.
Generell gilt: Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen, werden Ausfuhranträge abgelehnt. Konkrete Hinweise auf Missbrauch oder Nichteinhaltung der Verpflichtungen über den Endverbleib nimmt die Bundesregierung sehr ernst und geht ihnen nach.