Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in die zehn Hauptempfangsländer seit Januar 2019

In welcher Höhe wurden Genehmigungen für Rüstungsgüter im Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Oktober 2019 in die zehn Hauptempfangsländer erteilt (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 19/15250), und wie verteilen sich die Anträge (Genehmigungen und Ablehnungen) auf Ausfuhr von Rüstungsgütern (getrennt nach Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter) im Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Oktober 2019 auf Ländergruppen (EU-Mitgliedstaaten, NATO-Länder, NATO-gleichgestellte Länder, Drittländer)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 20. November 2019

Es liegen noch keine endgültigen Zahlen für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Oktober 2019 vor. Die derzeit vorliegenden Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch verändern.

Im Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Oktober 2019 hat die Bundesregierung für die zehn Hauptempfängerländer Rüstungsexportgenehmigungen im Wert von 6.505.750.465 Euro erteilt.

Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Oktober 2019 nach Ländergruppen:

Die Bundesregierung hat im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Oktober 2019 die Erteilung von Genehmigungen für endgültige Ausfuhren von Rüstungsgütern in Bezug auf die Ländergruppe NATO- und NATO-gleichgestellte Länder in 13 Einzelfällen und in Bezug auf die Ländergruppe Drittländer in 43 Einzelfällen abgelehnt.

Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) erfolgen die Angaben zu abgelehnten Anträgen in aggregierter Form analog zu den Angaben in den jährlichen Rüstungsexportberichten der Bundesregierung.