Genehmigungen für die Ausfuhr von Technologien für ballistische Schutzsysteme für Panzer seit 21. Januar 2021
Inwiefern hat es seit dem 21. Januar 2021 bis zum aktuellen Stichtag Exportgenehmigungen (Einzel-, Reexport-, Sammelausfuhrgenehmigungen) von Technologien für ballistische Schutzsysteme für Panzer (Typ Leopard, M60 etc.) gegeben (bitte gegebenenfalls entsprechend unter Angabe des Datums, des exportierenden Unternehmens bzw. Herstellers, Panzertyps und jeweiligen Warenwerts auflisten), und welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die ungenehmigte Weitergabe deutscher Technologie für ballistische Schutzsysteme für Panzer über die Türkei, auch, aber nicht nur mit Südkorea als Bestimmungsland?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Wenzel auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Die Beantwortung der Frage erfordert eine händische Auswertung einer Vielzahl von Unterlagen und erhobenen Daten. Aufgrund dessen unterliegen die gewissenhaft ermittelten Angaben mit Blick auf deren Vollständigkeit und Reproduzierbarkeit Vorbehalten.
Entsprechend der in der Fragestellung beispielhalt aufgezählten Panzertypen wurde die Auswertung auf die Panzergattung „Kampfpanzer“ bezogen. Danach hat die Auswertung für den Zeitraum 22. Januar 2021 bis 13. Oktober 2022 ergeben, dass eine Genehmigung im Sinne der Fragestellung erteilt wurde. Die Genehmigung wurde dem Unternehmen Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG im Jahr 2021 mit Endbestimmungsland Dänemark erteilt.
Darüber hinaus folgt die Bundesregierung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 und sieht zur Gewährleistung des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Wertangaben für einzelne Genehmigungen ab, wenn diese Angaben Rückschlüsse auf die Preisgestaltung von Gütern der exportierenden Unternehmen ermöglichen können.
In Bezug auf die zweite Teilfrage hat die Bundesregierung keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung.