Genehmigungen für Lieferungen von Dual-Use-Gütern nach Katar
In welchem Wert wurden Einzelgenehmigungen für Dual-Use-Güter, gelistet nach Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung (EG) Nummer 428/2009, d. h. Güter, die zur internen Repression und Überwachung bzw. zur Herstellung und Wartung von zur internen Repression und Überwachung verwendbaren Produkten verwendet werden könnten, seit 2015 bis zum aktuellen Stichtag für Behörden Katars (Militär, Polizei etc.) erteilt (bitte entsprechend der Jahre den jeweiligen Gesamtwert unter Angabe der jeweiligen Anzahl der Genehmigungen, Güterbeschreibung und Hersteller nennen) (2022 bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben), vor dem Hintergrund, dass der Überwachungsapparat der autokratischen Herrscher Katars das ganze Land sowie Journalisten, Regierungsvertreter und Sportfunktionäre schon im Vorfeld der Fußball-WM ausspioniert hat (www.blick.ch/schweiz/zurhandy-ueberwachung-katar-wollte-schweizer-spionage-technik-bund-bewilligte-id18068545.html)?
Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold vom 7. Dezember 2022
Die Entscheidung über Genehmigungen für Dual-Use-Güter wird im Einzelfall getroffen. Bei der Entscheidungsfindung spielt die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland eine hervorgehobene Rolle. Wenn hinreichender Verdacht besteht, dass die zu liefernden Güter zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, wird eine Genehmigung nicht erteilt.
Zur Beantwortung der Frage wurden Einzelausfuhrgenehmigungen für Güter gelistet in Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) Nummer 2021/821 bzw. Dual-Use-Verordnung (EG) Nummer 428/2009 entsprechend der Fragestellung händisch ausgewertet. Im Ergebnis wurden für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 1. Dezember 2022 folgende im Sinne der Fragestellung relevante Dual-Use-Güter an Behörden in Katar genehmigt:
Hinweise:
Angaben zum Antragsteller und zu Werten einzelner Genehmigungen erteilt die Bundesregierung mit Blick auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht. Bei allen Angaben für das Jahr 2022 handelt sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Nachbesserungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Eine automatisierte Auswertung der Fragestellung ist nicht möglich. Der Beantwortung liegen händische Auswertungen von Genehmigungsdaten zugrunde, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Reproduzierbarkeit erheben können.