Genehmigungen für Rüstungsexporte in bestimmte arabische Länder sowie Staaten des Nahen Ostens seit 2019

Wie viele Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Länder Türkei, Katar, Jemen, Saudi-Arabien, Ägypten, Jordanien, Bahrain, Kuwait, Vereinigte Arabische Emirate (VAE), Sudan und Senegal hat die Bundesregierung seit Beginn des Jahres 2019 erteilt, und welchen Wert hatten die genehmigten Exportgeschäfte (bitte nach Ländern einzeln aufschlüsseln: so noch keine endgültige Auswertung erfolgt ist, bitte vorläufige Zahlen angeben)?

Antwort des Staatssekretärs Andreas Feicht vom 26. September 2019

Vorbemerkung:

Es liegen noch keine endgültigen Zahlen für den angefragten Zeitraum vor. Die derzeit vorliegenden Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch verändern.

Bei der Bewertung der vorliegenden Zahlen ist folgender Tatbestand von besonderer Bedeutung: Im Rüstungsexportbericht wird bereits darauf hingewiesen, dass die Summe der Genehmigungswerte eines Berichtszeitraums allein kein tauglicher Gradmesser für eine bestimmte Rüstungsexportpolitik ist. Vielmehr ist die Art der Güter und der jeweilige Verwendungszweck bei der Bewertung zu berücksichtigen. Auch schwanken die Werte in den jeweiligen Berichtsperioden.

Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung sowie die am 26. Juni 2019 in geschärfter Form verabschiedeten „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle.

Für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 5. Juni 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu der Schriftlichen Frage 37 des Abgeordneten Omid Nouripour auf Bundestagsdrucksache 19/11017 verwiesen.

Für den Zeitraum vom 6. Juni 2019 bis 15. September 2019 wurden folgende Genehmigungen für die angefragten Länder für die Ausfuhr von
Rüstungsgütern erteilt:

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