Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Türkei seit Oktober 2019

Inwieweit hat die Bundesregierung Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Türkei seit dem 10. Oktober 2019 erteilt (Gesamtwert bitte jeweils für den Zeitraum 10. Oktober 2019–31. Dezember 2019 und 1. Januar 2020 bis zum aktuellen Stichtag getrennt nach Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, einschließlich Güterbeschreibung und Wert der Genehmigungen auflisten), und inwieweit zieht die Bundesregierung Konsequenz aus der ständigen Einmischung der Türkei in den Libyenkrieg, nach Medienangaben laut einem MN-Bericht auch mit Waffenlieferungen („Die Schuldigen beim Namen nennen“, Der Tagesspiegel vorn 26. März 2020), u.a. über Frachtschiffe, deren Kontrolle die türkische Marine verhindert und deren Durchfahrt erzwingt (dpa vom 11. Juni 2020 und 1. Juli 2020) hinsichtlich weiterer Rüstungsexporte (Genehmigungen und tatsächliche Ausfuhren) beispielsweise im maritimen Bereich?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 28. Juli 2020

Vorbemerkung:

Bei allen Angaben für das Jahr 2020 handelt sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Nachbesserungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können.

Im Hinblick auf die Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Türkei für den Zeitraum 10. Oktober 2019 bis 31. Dezember 2019 wird auf die Beantwortung Ihrer Schriftlichen Fragen 68 auf Bundestagsdrucksache 19/15583 vom November 2019 und 47 auf Bundestagsdrucksache 19/16574 vom Januar 2020 verwiesen.

Im Hinblick auf die Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Türkei für den Zeitraum 1. Januar 2020 bis 14. Juni 2020 wird auf die Beantwortung der Fragen 26 bis 28 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/19830 verwiesen.

Für den Zeitraum 14. Juni 2020 bis zum aktuellen Stichtag (22. Juli 2020) wurden folgende Genehmigungen erteilt:

Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ in der Fassung vom 26. Juni 2019, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 16. September 2019 und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“).

Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen im Mittelmeer genau und überprüft ihre Position fortlaufend unter Berücksichtigung der Lageentwicklung und Abstimmungen auf europäischer Ebene.

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