Genehmigungen für Rüstungsexporte in Entwicklungsländer im Jahr 2018

In welcher Höhe hat die Bundesregierung im 2018 Ausfuhrgenehmigungen (Einzel- wie Sammelgenehmigungen) für Rüstungsexporte in Entwicklungsländer erteilt (bitte quartalsweise unter Angabe des Gesamtwertes der Genehmigungen für Entwicklungsländer und der Zahlen für den Vorjahreszeitraum beantworten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen für 2018 angeben), und welcher Genehmigungswert (Einzel- wie Sammelgenehmigungen) entfiel auf die fünf Hauptempfangsländer (sofern eine endgültige Auswertung für 2018 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 11. Februar 2019

Es liegen noch keine endgültigen Zahlen für das Jahr 2018 vor. Die derzeit vorliegenden Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch verändern.

Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle.

Sammelausfuhrgenehmigungen beziehen sich immer auf verschiedene Empfängerländer. Es ist daher nicht möglich, die Genehmigungswerte einzelnen Ländern oder Ländergruppen zuzuordnen. Daher sind Auswertungen nach Anzahlen von Genehmigungen und Genehmigungswerten für Sammelausfuhrgenehmigungen bezogen auf einzelne Länder bzw. Ländergruppen ebenfalls nicht möglich.

Einzelgenehmigungen für Rüstungsexporte in Entwicklungsländer wurden bezogen auf die Fragestellung im folgenden Umfang erteilt (in Euro):

Fünf Hauptempfängerländer im Jahre 2018

Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee – DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste – vgl. Anlage 13 des Rüstungsexportberichts 2017).

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