Genehmigungsstopp für Exporte von Rüstungsgütern in am Libyen-Krieg beteiligte Länder
Inwieweit plant die Bundesregierung einen Genehmigungsstopp für Exporte von Rüstungsgütern in Länder wie Ägypten, Vereinigte Arabische Emirate und die Türkei vor dem Hintergrund, dass es für die Bundesregierung nach der Libyen-Konferenz vom 19. Januar 2020 wichtigstes Ziel sei, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die die Bürgerkriegsparteien mit Waffen und Soldaten versorgt hätten, die Unterstützung einstellten, um auf diese Art und Weise die Bürgerkriegsparteien dazu zu zwingen, an den Verhandlungstisch zu kommen (dpa vom 20. Januar 2020), und inwieweit plant die Bundesregierung einen Stopp der tatsächlichen Ausfuhr von genehmigten Rüstungsexporten zumindest für jene Rüstungsgüter, die in Libyen zum Einsatz kommen können?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Sie unterrichtet nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für den Bereich der Rüstungsexportkontrolle über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben, das heißt Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Endempfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht aus verfassungsrechtlichen Gründen, insbesondere zum Schutz von außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik, von weitergehenden Auskünften ab. Dies schließt Auskünfte über zukünftige Genehmigungsentscheidungen und über künftige Maßnahmen in Bezug auf genehmigte Ausfuhrgeschäfte ein.