Geplante Mittel für konkrete Projekte im Rahmen des Sondervermögens in Höhe von 100 Mrd. Euro

In welcher Höhe sind aus diesem Sondervermögen Mittel bereits für konkrete Projekte (Nachfolge der Tornado-Flotte der Luftwaffe, neue schwere Transporthubschrauber, Weiterentwicklung des Eurofighters, Digitalisierung der Bundeswehr und ihrer landbasierten Operationen, Nachfolgeregelung einer modernisierten Boden-Luft-Verteidigung des Systems Patriot, Erfüllung der Nato-Forderung an die  Mitgliedstaaten im Bereich Munition bis 2030, Beschaffungen für die Marine wie Fregatten des Typs F127 und Beschaffung von Drohnen) geplant (www.zdf.de/nachrichten/politik/bundeswehr-etat-ukraine-krieg-100.html), und ist nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der Einrichtung des Sondervermögens für die Bundeswehr statt einer einfachgesetzlichen Regelung eine Grundgesetzänderung notwendig, für die eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat notwendig ist und somit Änderungen bezüglich des Sondervermögens in der Folge ebenfalls nur über eine Gesetzesänderung mittels einer Zweidrittelmehrheit möglich sind (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/sondervermoegen-fuer-die-bundeswehr-woher-kommt-das-geld,SykEQcD)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler vom 10. März 2022

Es ist vorgesehen, das Sondervermögen zeitnah einzurichten. Die hierfür erforderlichen gesetzlichen Grundlagen mit den Finanzierungsregelungen befinden sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung.

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