Gesamtwert der Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte im Jahr 2020

In Höhe welchen Gesamtwertes hat die Bundesregierung bis zum aktuellen Stichtag in 2020 Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte (Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter) erteilt (bitte zusätzlich getrennt für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter unter jeweiliger Angabe des Gesamtwertes der Genehmigungen jeweils für die Gruppe der EU-Länder, der NATO- und -gleichgestellten Länder, der Drittländer sowie der Entwicklungsländer beantworten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben), und wie verteilt sich der Gesamtwert der Einzelgenehmigungen in 2020 auf die jeweiligen zehn Hauptempfängerländer?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 16. Dezember 2020

Vorbemerkung: Bei den Angaben für Genehmigungswerte aus dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass eine rein zahlenmäßige Betrachtung aufgrund von Genehmigungswerten eines Berichtszeitraums kein taugliches Mittel für die Beurteilung der Restriktivität der Rüstungsexportpolitik ist.

Hinsichtlich der Genehmigungswerte für Ausfuhren von Rüstungsgütern im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2020 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Ihrer Schriftlichen Frage 72 auf Bundestagsdrucksache 19/20953 verwiesen. Hinsichtlich der Genehmigungswerte für Ausfuhren von Rüstungsgütern im Zeitraum 1. Juli 2020 bis 30. September 2020 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Ihrer Schriftlichen Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 19/23238 verwiesen. Die Differenz zwischen den Genehmigungswerten der für Ausfuhren von Rüstungsgütern im fragegegenständlichen Zeitraum erteilten Einzelgenehmigungen und den Werten für das erste Halbjahr 2020 bzw. für das dritte Quartal 2020 ergibt sich für den Zeitraum 1. Oktober 2020 bis 10. Dezember 2020 aus nachstehender Tabelle (in Euro).

Die zehn Hauptempfängerländer nach Ausfuhrgenehmigungswerten für Kriegswaffen im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 10. Dezember 2020 sind nachstehender Tabelle zu entnehmen. Unter Verweis auf die Antworten der Bundesregierung zu Ihrer Schriftlichen Frage 72 auf Bundestagsdrucksache 19/20953 und Ihrer Schriftlichen Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 19/23238 ergeben sich zusätzliche Genehmigungswerte für Einzelanträge im Sinne der Fragestellung wie folgt (in Euro).

Die zehn Hauptempfängerländer nach Ausfuhrgenehmigungswerten für sonstige Rüstungsgüter im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 10. Dezember 2020 sind nachstehender Tabelle zu entnehmen. Unter Verweis auf die Antworten der Bundesregierung zu Ihrer Schriftlichen Frage 72 auf Bundestagsdrucksache 19/20953 und Ihrer Schriftlichen Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 19/23238 ergeben sich zusätzliche Genehmigungswerte für Einzelanträge im Sinne der Fragestellung wie folgt (in Euro).

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