Gesamtwert genehmigter Rüstungsexporte in die Ukraine seit Beginn des russischen Angriffs am 24. Februar 2022
In Höhe welchen Gesamtwertes wurde seit dem 24. Februar 2022 Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern für das Bestimmungsland Ukraine bis dato erteilt (sofern keine endgültigen Zahlen für 2022 vorliegen, bitte die vorläufigen Zahlen angeben) und wie verteilt sich dieser Gesamtwert der Exportgenehmigungen für das Bestimmungsland Ukraine auf die Rüstungsgüter (bitte die entsprechenden Werte für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter getrennt auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 8. Juni 2022
Bei den Angaben für Genehmigungswerte aus dem Jahr 2022 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch ändern können. Bei den für die Ukraine erteilten Ausfuhrgenehmigungen handelt es sich zudem größtenteils um Abgaben aus Beständen der Bundeswehr zur Unterstützung der Ukraine bei der legitimen Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg. Die Erfassung der Materialabgaben aus Bundeswehrbeständen erfolgt grundsätzlich mit Abgabewerten auf Basis des jeweiligen Zeitwerts der Güter, der (teils deutlich) unterhalb des jeweiligen Neu- bzw. Wiederbeschaffungswerts liegt.
Auf dieser Grundlage hat die Bundesregierung im fragegegenständlichen Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis 1. Juni 2022 Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in die Ukraine in Höhe von
305.011.479 Euro erteilt. Von diesem Wert entfielen 219.805.603 Euro der Genehmigungswerte auf Kriegswaffen und 85.205.876 Euro auf sonstige Rüstungsgüter. Zusätzlich hierzu wurde ein für Länderabgaben
der Bundeswehr zum 1. April 2022 in Kraft gesetztes, vereinfachtes Genehmigungsverfahren (Sammelausfuhrgenehmigung) in bisherigem Umfang von 45.064.217 Euro genutzt (Aufteilung in Kriegswaffen und
sonstige Rüstungsgüter nicht vorliegend).