Gesetzliche Regelung der Rücknahme einer Einbürgerung

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 24. Mai 2006 die „zeitnahe“ Rücknahme einer aufgrund falscher Angaben erfolgten Einbürgerung für grundgesetzkonform erklärt. Die Fraktion DIE LINKE. fragt in diesem Zusammenhang die Bundesregierung, wird diese eine gesetzliche Regelung zur Rücknahme von Einbürgerungen, die aufgrund von Täuschungen erwirkt worden sind, initiieren, wie dies von vier der acht Bundesverfassungsrichterinnen und -richter für notwendig gehalten wird?