Gesprächspartner der drei türkischen Staatsanwälte im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Falle des Spendenskandals des Vereins "Deniz Feneri e.V."
Mit welchen Gesprächspartnern sprachen die drei türkischen Staatsanwälte, die im Januar 2011 zwei Wochen lang in der Bundesrepublik Deutschland waren, um Ermittlungen im Falle des Spendenskandals des Hilfsvereins Deniz Feneri e. V. durchzuführen, und gehörten die ehemaligen Funktionäre des Vereins, die vom Landgericht Frankfurt am Main am 17. September 2008 wegen Veruntreuung und Zweckentfremdung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, zu den Personen, mit denen die türkischen Staatsanwälte sprachen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler vom 23. Februar 2011
Hier ist bekannt, dass die türkischen Behörden durch ein Rechtshilfeersuchen u. a. um Einsicht in die vom Landgericht Frankfurt am Main geführten Verfahrensakten in der Strafsache „Deniz Feneri“ gebeten haben. Die Zuständigkeit für die Vornahme der erbetenen Maßnahmen liegt bei den Justizbehörden des Landes Hessen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Einzelheiten der Zusammenarbeit vor.