Keine Zustimmung zu unzureichenden Forderungen der GRÜNEN
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung (Tagesordnungspunkt 13 a)
Zu dem Entschließungsantrag und teilweise den Änderungsanträgen von Bündnis90/Die Grünen ist keine Zustimmung, sondern nur eine Enthaltung möglich.
Die vorgeschlagene Aufenthaltsregelung für geduldete Jugendliche in Ausbildung wurde vom Bundesrat übernommen und enthält unnötige Ausschlussgründe und Anforderungen (etwa zum Niveau von Deutschkenntnissen, ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, eine unbestimmte Ausschlussklausel bei Bezügen zu extremistischen oder terroristischen Organisationen und bei fehlender Mitwirkung bei der eigenen Abschiebung).
Die Dauer der Abschiebungshaft von maximal 28 Tagen, wie von den Grünen vorgeschlagen, ist eindeutig zu lang, selbst wenn man dies als einen realpolitischen Vorschlag auf dem Weg zur Abschaffung der Abschiebungshaft, wie sie Die Linke fordert, versteht, wie es die Grünen in der Begründung darlegen. Flüchtlinge sind keine Kriminellen und gehören nicht in Haft.
Beim Ausweisungsrecht tragen die Grünen im Ergebnis die Verschärfung mit, wonach künftig bereits ab einer einjährigen Freiheitsstrafe von einem schwerwiegenden Ausweisungsinteresse ausgegangen werden soll. Das ist abzulehnen.
Im Entschließungsantrag zu den Integrationskursen gehen die Forderungen zwar in eine richtige Richtung und werden von der Linken weitgehend geteilt, allerdings wird das derzeitige Integrationskurssystem zu unkritisch dargestellt, es fehlen insbesondere Feststellungen und Forderungen zu Zwangsmitteln und Sanktionen im derzeitigen Integrationskurssystem. So kann der Integrationskursbesuch nach geltendem Recht mit Mitteln des Zwangs durchgesetzt werden, Versäumnisse können zu sozial- und aufenthaltsrechtlichen Sanktionen bis hin zur Aufenthaltsbeendigung und zur kompletten Einstellung sozialer Unterstützungsleistungen führen. Seit Mitte 2011 wird sogar sanktioniert, wenn Betroffene das geforderte Sprachniveau (B1) nicht erreichen – so lange erhalten sie nur eine auf längstens ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis. Diese soziale Diskriminierung und Integration mit Zwangsmitteln ist abzulehnen und fördert bzw. fußt auf irrigen und populistischen Vorurteilen, wonach Einwanderinnen und Einwanderer sich angeblich nicht integrieren wollen.
Im Entschließungsantrag wird verschwiegen, dass die Einführung der Integrationskurse in der rot-grünen Regierungszeit im Jahr 2005 zu einer deutlichen Verschlechterung der ohnehin niedrigen Honorare der Lehrkräfte im Sprachkursbereich führte. Wenn es in der Begründung heißt, dass die grüne Bundestagsfraktion „immer wieder" Anträge für „adäquate Arbeitsbedingungen im Rahmen von Festanstellungen oder auf der Basis angemessener Honorare" eingebracht habe, ist dies irreführend: So forderten die Grünen noch Ende 2011 in einem Antrag – Bundestagsdrucksache 17/7639 – eine Mindestvergütung in Höhe von nur 24 Euro die Stunde für Lehrkräfte im Integrationskursbereich und wies dabei ausdrücklich damalige Forderungen der Lehrkräfte bzw. der GEW nach einer Mindestvergütung in Höhe von 30 Euro zurück. Die Linke unterstützte hingegen bereits damals eine solche Mindestvergütung in Höhe von 30 Euro; grundsätzlich streben wir jedoch gut bezahlte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für die Lehrkräfte an, die eine so wichtige und hochqualifizierte Arbeit leisten.
In dem Antrag wird der Eindruck erweckt, als sei das deutsche Integrationskurssystem international Maßstäbe setzend, es besitze „auch im Ausland hohe Anerkennung". Dabei gibt es zum Beispiel in Schweden seit 1970 ein kostenloses Sprachkurssystem für Einwanderinnen und Einwanderer, das an den Vorkenntnissen und dem Bildungsstand der Betroffenen anknüpft und entsprechend individuell angepasste Ziele setzt; die Lehrkräfte erhalten ein angemessenes Gehalt. Im deutschen System wird hingegen im Grundsatz von allen Einwanderinnen und Einwanderern – ausgenommen werden bezeichnenderweise zum Beispiel Hochqualifizierte – dasselbe Sprachniveau (B1) gefordert, und ursprünglich mussten auch alle dieses Ziel in derselben Zeit erreichen (600 Stunden). Trotz einiger Verbesserungen in den letzten Jahren hinsichtlich eines differenzierteren Kursangebots bedarf es grundlegender Änderungen am deutschen Integrationskurssystem, wozu die Linke Vorschläge unterbreiten wird.
In der Begründung des Entschließungsantrags heißt es schließlich, dass die Haushaltsmittel für Integrationskurse „auf Druck" der grünen Bundestagsfraktion erhöht worden seien. Das ist eine groteske Selbstüberschätzung, die man nicht noch durch Zustimmung nähren sollte.