Grundlage der Zustimmung zu Sanktionen gegenüber Personen aus Côte d´Ivoire

Auf Grundlage welcher konkreten Informationen von welchen Organisationen, Institutionen und Personen hat sich die Bundesregierung für die Zustimmung zu den Sanktionen gegenüber mittlerweile 78 Personen aus Côte d’lvoire (Elfenbeinküste), von denen in den veröffentlichten Dokumenten des Rates teilweise nicht einmal die Vornamen oder Geburtsdaten genannt werden und bekannt zu sein scheinen (www.register.consilium.europa.eu/pdf/en/10/st17/st17865-ad01re03.en10.pdf), entschieden, und inwieweit sieht sie dabei das Risiko, dass diesbezüglich Unschuldige von den Sanktionen betroffen sein könnten, die dann zudem analog zu anderen Personen in die unter den Anhängern Alassane Ouattaras kursierenden „Todeslisten“ aufgenommen werden (www.movegbagbo.org/Mission_6G8X.php)?

Antwort des Staatssekretärs Martin Biesel vom 12. Januar 2011

Die Liste der Personen, gegen die die Europäische Union nach den Präsidentschaftswahlen in der Republik Côte d’Ivoire individuelle Sanktionen verhängt hat, beruht auf Vorschlägen der Missionsleiter in Abidjan und wurde von den zuständigen Einheiten des Europäischen Auswärtigen Dienstes in Brüssel sowie den beteiligten Stellen der Bundesregierung sowie der Ministerien der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union überprüft.

Den gelisteten Personen, zu denen der frühere Präsident Laurent Gbagbo sowie enge Berater und Unterstützer zählen, wird vorgeworfen, den Friedensprozess und die nationale Aussöhnung in Côte d’Ivoire zu bedrohen und/oder schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts begangen zu haben.

Die Bundesregierung drängt mit Nachdruck regelmäßig darauf, schon zu Beginn des Sanktionsverfahrens eine möglichst hohe Anzahl von identifizierenden Merkmalen zu benennen. Fehlende Merkmale werden schnellstmöglich nachgetragen. Zudem enthalten die einschlägigen Rechtsakte Regelungen zum Rechtsschutz und Begründungen jeder einzelnen Listung. Jeder Betroffene hat somit das Recht, sich an den Rat der Europäischen Union zu wenden und eine Überprüfung der Stichhaltigkeit der die Listung begründenden Vorwürfe zu verlangen. Auf solche Regelungen und Begründungen hat die Bundesregierung maßgeblich hingewirkt.