Grundrechtseingriffe ohne Rechtsmittel

Wird der Angeklagte in einem Strafprozess wegen Schuldunfähigkeit (etwa aufgrund einer angenommenen Geisteskrankheit) freigesprochen, so kann denoch nachvollziehbarer Bedarf bestehen, die Feststellungen (Auslassungen) des Gerichtes zum Geisteszustand / zur Begehung einer tatbestandlichen, rechtswidrigen Tat anzufechten. Für dieses Anliegen stehen aber zur Zeit keinerlei Rechtsmittel zur Verfügung.