Gültigkeit des Zurückweisungsverbotes gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention bei möglicher Abschiebung Schutzsuchender in einen Dritt- bzw. Verfolgerstaat
Vizepräsident Peter Hintze:
Ich rufe die Frage 25 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf:
Ist es zutreffend, dass das Zurückweisungsverbot nach Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention auch dann greift, wenn die Gefahr besteht, dass der Staat, in den Schutzsuchende zurückgewiesen werden (hier konkret durch NATO-Schiffe in der Ägäis in die Türkei), seinerseits in einen dritten Staat bzw. in den Verfolgerstaat abschiebt, und inwieweit ist vor diesem Hintergrund die geplante Zurückweisung Schutzsuchender in die Türkei mit dem Zurückweisungsverbot vereinbar, da Berichte dazu vorliegen, dass die Türkei syrische Flüchtlinge nach Syrien zurückgeschickt hat (www.amnesty.de/presse/2015/12/16/tuerkei-nimmt-hunderte-fluechtlinge-fest-und-schickt-sie-zurueck-nach-syrien-und-d; Nachfrage zur Antwort auf meine mündliche Frage 5, Plenarprotokoll 18/154, Seite 15189, Anlage 7)?
Frau Staatsministerin, bitte.
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:
Danke, Herr Präsident. – Frau Kollegin Dağdelen, ich darf Ihnen wie folgt antworten: Soweit Non-Refoulement-Prinzipien anwendbar sind, erfassen diese auch die Gefahr von Kettenabschiebungen. Die Türkei ist aufgrund völkerrechtlicher und nationalrechtlicher Vorgaben an Non-Refoulement-Prinzipien gebunden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Türkei das geltende Völkerrecht und türkisches Recht beachtet.
Vizepräsident Peter Hintze:
Ich vermute, Sie haben eine Zusatzfrage, Frau Dağdelen.
Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Ja. – Ganz herzlichen Dank. Man ist schon fast gewillt, zu sagen: Ihr Wort in Gottes Ohr; denn man kann doch sehen, dass die Türkei völkerrechtswidrig Luftangriffe im Irak und in Syrien fliegt. So viel zur Einhaltung des Völkerrechts durch die Türkei.
Zurück zum Thema. In den Medien heißt es, der deutsche und der französische Innenminister hätten am 5. Februar in Athen erreicht, dass Griechenland die Türkei als sicheren Herkunftsstaat bzw. Drittstaat einstufe. Es gibt aber unterschiedliche Informationen dazu, ob diese Regelung bereits in Kraft ist. Deshalb würde ich gerne wissen: Was genau war die Rolle des deutschen Innenministers im Zusammenhang mit der Einstufung der Türkei durch Griechenland als sicheren Drittstaat? Ist die Regelung in Kraft, oder wann soll sie in Kraft treten? Wie ist sie im Detail ausgestaltet? Ist zum Beispiel eine Prüfung im Einzelfall vorgesehen, falls die Türkei zu einem sicheren Drittstaat erklärt werden sollte?
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:
Frau Kollegin Dağdelen, Sie haben zum Glück noch zwischen sicherem Herkunftsstaat und sicherem Drittstaat differenziert.
(Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Drittstaat, genau!)
Es geht hier um die Frage eines sicheren Drittstaats.
Eine Kollegin aus Ihrer Fraktion hat eine entsprechende Frage an den Kollegen aus dem Bundesinnenministerium gerichtet. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Ich darf Ihnen dazu vielleicht die Antwort mitteilen:
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die griechische Regierung derzeit die Einstufung der Türkei als sicheren Drittstaat prüft. Die Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats im Einklang mit der Richtlinie 2013/32/EU erfolgt in eigener Zuständigkeit und Verantwortung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Vizepräsident Peter Hintze:
Noch eine Zusatzfrage? – Bitte schön.
Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Vielen Dank. – Ich würde gerne wissen, Frau Staatsministerin, wie die Zurückweisung der Schutzsuchenden auf den NATO-Schiffen in die Türkei konkret aussehen soll. Gesetzt den Fall, Flüchtlinge werden aufgegriffen und kommen auf eines dieser Schiffe und einer der Schutzsuchenden sagt: „Ich möchte gerne einen Antrag auf Asyl stellen.“ Wie wird dann mit diesem Schutzsuchenden umgegangen? Welche Einsatzregeln sind für einen solchen Fall vorgesehen? Wie lautet die Regelung im internationalen Seerecht für den Fall, dass Flüchtlinge auf diesen Kriegsschiffen sagen, dass sie nicht zurückgewiesen werden wollen, sondern einen Antrag stellen möchten, der geprüft werden soll?
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:
Frau Kollegin Dağdelen, Sie hatten schon in der letzten Fragestunde eine Frage mit vergleichbarer Zielrichtung an den Kollegen Roth gestellt.
(Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Nein!)
Sie erinnern sich vielleicht noch an die Antwort.
Es sind NATO-Schiffe. Diese NATO-Schiffe haben nicht exekutiven Charakter, sondern dienen der Aufklärung und der Verschaffung eines Lagebildes. Wenn es dann aus irgendwelchen Gründen eine Situation gibt, in der es darum geht, Menschen aus Seenot zu retten, dann gibt es dafür ganz klare völkerrechtliche Handhabungen. Es ist selbstverständlich, dass man einen solchen Menschen aus Seenot rettet. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dann jemand nicht gerettet werden will.
Wir haben Ihnen auch gesagt, dass die Vereinbarung zwischen den drei Verteidigungsministern von Griechenland, der Türkei und von Deutschland, die auch in der NATO verankert werden könnte, vorsieht, dass eine Rückführung in die Türkei erfolgt. Die entsprechenden Verhandlungen werden derzeit im NATO-Rat geführt, und ich denke, wir sollten abwarten, wie diese Vereinbarung konkretisiert wird. Das heißt, eine Einsatzregelung, wie Sie sie angesprochen haben, liegt bisher nicht vor.