Hinweise auf eine gezielte Tötung bei den Todesumständen des libyschen Staatspräsidenten al-Gaddafi; Berücksichtigung rechtsstaatlicher Aspekte bei der entsprechenden Verhandlung vor dem Internationalen Strafgerichtshof
Welche Hinweise hat die Bundesregierung darüber, dass der Tod des libyschen Staatspräsidenten Muammar al-Gaddafi am 20. Oktober 2011 in Sirte die Folge einer gezielten Tötung gewesen ist, um dadurch auch kompromittierende Aussagen über die jahrzehntelange Unterstützung seines autoritären Regimes durch den Westen, darunter durch Waffenlieferungen aus Deutschland, in einer Verhandlung vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu vereiteln, und inwieweit müssen Menschenrechtler/-innen, angesichts der bisherigen einseitigen Anklagepraxis des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, der bislang nur afrikanische bzw. dem Westen nicht hörige Verbrecher/-innen vorgeladen hat, davon ausgehen, dass die Rolle dieses Gerichts sich einzig in der politisch motivierten Anklageerhebung erschöpft, um darauffolgende militärische Maßnahmen zu rechtfertigen, nicht jedoch in der Aufklärung von mutmaßlichen Verbrechen oder der Überführung der Täter im Rahmen einer rechtsstaatlichen Gerichtsverhandlung?
Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer vom 28. Oktober 2011
Keine. Der libysche Nationale Übergangsrat hat eine Untersuchungskommission eingesetzt, die unter internationaler Beteiligung den genauen Hergang des Tods von Muammar al-Gaddafi ermitteln soll.
Der Internationale Strafgerichtshof ist international etabliert und anerkannt, wie es insbesondere die einstimmige Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zur Überweisung der Situation in Libyen an den Gerichtshof belegt. Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs haben bereits 119 Staaten aus allen Regionen der Welt ratifiziert. Der Internationale Strafgerichtshof spielt eine wichtige Rolle bei der weltweiten Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen nach dem Römischen Statut und leistet damit einen Beitrag zur Konfliktbewältigung und -prävention sowie zur Wiederherstellung von Frieden beziehungsweise durch Gerechtigkeit. Der Gerichtshof übt seine Jurisdiktionsgewalt dabei unabhängig und ohne Einflussnahme durch Dritte aus.