Hinweise auf Unvereinbarkeit der "Somalia End of Transition Roadmap" mit völker- und verfassungsrechtlichen Bestimmungen
Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Unvereinbarkeit, der am 6. September 2011 in Mogadischu auf Druck der internationalen Gemeinschaft unterzeichneten „Somalia End of Transition Roadmap“ zur Beendigung der Übergangsperiode in Somalia, mit geltenden völker- und verfassungsrechtlichen Bestimmungen (namentlich über die ausschließliche Nutzung einer 200 Seemeilen großen Wirtschaftszone gemäß dem UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS), dem Somalia am 24. Juli 1989 beigetreten ist; der Somalischen Verfassung vom 1. Juli 1960 (Artikel 4) bzw. den Bestimmungen der „Transitional Federal Charter of the Somali Republic“ (Artikel 2), die im Februar 2004 in Nairobi (Kenia) vorgelegt wurde sowie dem somalischen Gesetz Nummer 37 über Territorialgewässer und Häfen vom 10. September 1972 (Artikel 1))?
Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper vom 5. Dezember 2011
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise darauf vor, dass die von Ihnen erwähnte „roadmap“ unvereinbar mit anwendbaren völkerrechtlichen Bestimmungen oder Bestimmungen des somalischen Rechts ist.