Humanitäre Hilfe für die vom Bürgerkrieg betroffenen Städte in der Ostukraine und Einstellung der Lieferung von Dual-Use-Gütern

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, damit humanitäre Hilfe in den belagerten Städten in der Ostukraine geleistet wird, und inwiefern gedenkt die Bundesregierung eine Einstellung der Lieferung von Dual-Use-Gütern an die Ukraine angesichts des tobenden Bürgerkrieges in der Südostukraine?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer vom 5. September 2014

Die Bundesregierung hat 6 Mio. Euro für humanitäre Hilfsleistungen in der Ukraine bereitsgestellt. Mit einem Großteil der Mittel (2 Mio. Euro) unterstützt das AA das Deutsche Rote Kreuz e. V. (DRK), das in enger Kooperation mit dem Ukrainischen Roten Kreuz humanitäre Hilfsmaßnahmen im medizinischen Bereich leistet (Bereitstellung von Fahrzeugen, Stärkung der Erste-Hilfe-Reaktionsfähigkeit, Verbandsmaterial, Decken und Schlafsäcke). Darüber hinaus unterstützt das AA mit 2 Mio. Euro die Hilfsmaßnahmen der Vereinten Nationen (VN), insbesondere des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) vor Ort. Zur Unterstützung der Hilfsmaßnahmen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) hat das AA 1 Mio. Euro bereitgestellt. Weiterhin unterstützt das AA die humanitären Hilfsmaßnahmen der deutschen Nichtregierungsorganisationen Caritas International und Diakonie Katastrophenhilfe mit 1 Mio. Euro. Die Hilfsgüter des DRK werden hauptsächlich in der Region Donezk im Osten der Ukraine verteilt. Insbesondere die Krankenhäuser in Volnova, Mariinsk, Dobropilsk, Makeevka, Gorlovka, Mariupol und Kramatorsk sowie gesundheitliche Einrichtungen des Ukrainischen Roten Kreuzes werden beliefert. Im August 2014 wurden Feldküchen, Fahrzeuge, Decken, Bettwäsche, Schlafsäcke sowie Hygiene-Sets für Erwachsene geliefert und Medikamente vor Ort vor allem für das Zentralhospital in Slaviansk beschafft.

Darüber hinaus stellt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für das Jahr 2014 insgesamt 25 Mio. Euro zur Stärkung ukrainischer Gemeinden bei der Aufnahme von Binnenvertriebenen aus der Ostukraine und der Krim zur Verfügung. Mit diesen Mitteln soll über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unter anderem die Schaffung winterfester Wohnquartiere mit entsprechender Infrastruktur gefördert werden.

Ausfuhranträge für Güter mit doppeltem Verwendungszweck werden in jedem Einzelfall geprüft. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in der Ukraine erfolgt diese Prüfung auch weiterhin sehr sorgfältig. In Fällen, in denen eine rein zivile Verwendung von zur Ausfuhr bestimmten Gütern mit doppeltem Verwendungszweck nachgewiesen ist, sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, die Lieferung solcher Güter in die Ukraine zu unterbinden.