Inhaftierung des litauischen Politikers Algirdas Paleckis wegen Spionageverdacht
Welche eigenen (auch nachrichtendienstliche) Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der ehemalige litauische Politiker Algirdas Paleckis wegen des angeblichen Sammelns von Informationen über Richter, Staatsanwälte und andere Amtsträger, die in die Ermittlungen über den sogenannten „Vilniusser Blutsonntag“ im Januar 1991 involviert waren, unter dem Tatvorwurf der Spionage für Russland seit Oktober 2018 in Untersuchungshaft ohne Anklage eingesperrt ist, wobei diese im Oktober 2019 erneut im zwei Monate verlängert wurde (www.lrt.lt/naujienos/lietuvoje/2/1109029/algirdas-paleckis-apie-itarismus-esu-laisvas-zmogus-galiu-vaziuoti-kur-noriu), und inwieweit hat die Bundesregierung eigenen (auch nachrichtendienstliche) Kenntnisse, dass die Haft unverhältnismäßig ist, weil der Verdacht keine
Rechtfertigung dafür ist, dass das EU-Mitglied Litauen Algirdas Paleckis mehr als ein Jahr in Untersuchungshaft festsetzt, zumal offensichtlich gegen seine Rechte verstoßen wird, in dem ihm eine ärztliche Betreuung, medizinische Versorgung als auch Besuch weitgehend vorenthalten werden (www.ritmeurasia.org/news–2019-08-05–zhizn-algirdasa-paleckisa-v-litovskih-zastenkahpodvergaetsja-opasnosti-44161)?
Antwort des Staatsministers für Europa Michael Roth vom 16. Dezember 2019
Die Bundesregierung hat keine eigenen, über die Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.