Inhalte und Verfahrensstand des geplanten Migrationsabkommens mit Ghana

Was sind die wesentlichen Inhalte des geplanten Migrationsabkommens mit Ghana, und
wie ist der aktuelle Verfahrensstand (vergleiche auch Tagesordnungspunkt 18 der Innenministerkonferenz vom 3./4. Dezember 2009)?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche vom 29. Dezember 2009

Bei dem zitierten Vorhaben handelt es sich um den Entwurf eines Regierungsabkommens („Rahmenabkommen“) mit der Republik Ghana, das zusammen mit einem bilateralen Rückübernahmeabkommen mit Ghana abgeschlossen werden soll. Mit dem Rahmenabkommen sollen im Einklang mit dem EU-Gesamtansatz Migration die migrationspolitischen und entwicklungspolitischen Ziele beider Seiten miteinander in Einklang gebracht und eine kohärente umfassende Zusammenarbeit in Migrationsfragen angestrebt werden. Der deutsche Entwurf enthält – neben einem Bekenntnis zu weiterer
entwicklungspolitischer Zusammenarbeit sowie Absichtserklärungen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet migrationspolitischen Kapazitätsaufbaus und zur Sicherstellung des Schutzes von Rechten von Migranten und Flüchtlingen entsprechend den internationalen Standards – den Vorschlag, die Zulassung strukturierter (befristeter) Migration nach Deutschland und die Rückkehr ghanaischer Staatsangehöriger in Beziehung zu setzen. Nähere Einzelheiten dazu sollen in einer Arbeitsgruppe behandelt werden. Die Rückkehrer leisten durch die in Deutschland gewonnene zusätzliche berufliche Erfahrung einen Beitrag für die wirtschaftliche Entwicklung Ghanas („brain gain“), zum anderen soll einem Verlust qualifizierter Arbeitskräfte, der die Entwicklung des Herkunftsstaates lähmt („brain
drain“), entgegengewirkt werden. Der Rahmenabkommensentwurf wurde dem ghanaischen Innenminister am 1. Juli 2009 übermittelt. Eine Reaktion der ghanaischen Seite steht noch aus. Daher ist noch nicht einzuschätzen, ob bzw. wie und wann bilaterale Verhandlungen darüber aufgenommen werden.