Initiative der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes zur Stärkung der Integration von Ausländern entsprechend dem siebten Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland (Bundestagsdrucksac
Inwieweit wird die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung auf eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes drängen, nachdem die von ihr im 7. Bericht über die Lage von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland kritisch bis ablehnend dargestellte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Berechnung des nachzuweisenden eigenen Einkommens etwa beim Familiennachzug zu in Deutschland lebenden Nicht-Deutschen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7600, S. 108 f.)
vom Bundesverwaltungsgericht am 26. August 2008 mit Urteil (BVerwG 1 C 32.07) bestätigt
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 1 – Drucksache 16/10215 wurde und infolgedessen der Ehegatten- und Kindernachzug (aber vermutlich auch die allgemeine Aufenthaltsverfestigung) erheblich erschwert wird, weil die Maßnahmen zur
Optimierung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für erwerbstätige Hilfebedürftige nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom Gesetzgeber unbeabsichtigte nachteilige Auswirkungen im Bereich des Ausländerrechts haben, und falls sie keine entsprechenden Änderungen etwa in § 2 Abs. 3 oder § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG anstrebt, wie vertrüge sich dies mit ihrer Einschätzung im 7. Lagebericht, wonach die „Frage der Berechnung des Lebensunterhalts … eine ganz erhebliche integrationspolitische Bedeutung“ habe (Bundestagsdrucksache 16/7600, S. 108) und ihren dem sich anschließenden Ausführungen zur problematischen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, nachdem die im Lagebericht indirekt geäußerte Hoffnung, das Bundesverwaltungsgericht
könne eine den „grundrechtlich geschützten Belangen der betroffenen Familien“ Rechnung tragende Rechtsprechung hervorbringen, zerschlagen hat (vgl.
Bundestagsdrucksache 16/7600, S. 109, insb. Anm. 408)?
Antwort der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, vom 5. September 2008
Ich werde zunächst die schriftliche Urteilsausfertigung abwarten. Ich werde auch die zukünftige Behördenpraxis im Hinblick auf die vom Bundesverwaltungsgericht angesprochenen Härtegründe sowie die Auswirkungen der Neuregelungen zum Kinderzuschlag auf die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln beobachten. Ob und inwieweit eine Gesetzesänderung erforderlich ist, lässt sich derzeit noch nicht beurteilen.