Integrationshindernisse durch türkische Wehrdienstpflicht für Auslandstürken

Auch im Ausland lebende und dort geborene türkische Staatsbürger unterliegen einer Wehrdienstpflicht in der Türkei. Für ein Bedelli Askerlik genanntes Kopfgeld von 5112 Euro können sie sich vom Wehrdienst freikaufen. Ohne Ableistung des Wehrdienstes oder des Bedelli Askerlik verweigern türkische Konsulate oft eine Passverlängerung oder eine zur Einbürgerung in Deutschland notwendige Ausbürgerung und drängen die Betroffenen in Deutschland die Illegalität.