Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Was muss bzw. wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Bereich der Integrationsförderung des Bundes – konkret bei den Integrationskursen – ergreifen bzw. ist geplant (Kürzungen, Einschränkungen, Maßnahmen), nachdem für den Bereich Integration insgesamt ein Mehrbedarf von 70 Mio. Euro angemeldet worden war, der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages aber nur 40 Mio. Euro zusätzlich für Integrationskurse bewilligt hat (allein hierfür war zuvor ein Mehrbedarf von 45,6 Mio. Euro angemeldet worden; im Übrigen gibt es nur einen Verstärkungsvermerk für Integrationsmaßnahmen zum Titel 684 14), und wie lauten die aktuellen Bedarfsberechnungen im Bereich der Integrationskurse, wenn allen Interessierten ein Zugang zu Integrationskursen ermöglicht werden soll (bitte die Berechnung, bisherige Jahreswerte, Annahmen und Prognosen so genau und nachvollziehbar wie möglich darlegen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 4. Juli 2014
Für den Bereich Integration des Einzelplans 06 sind von dem angemeldeten Mehrbedarf von 70 Mio. Euro für den Haushalt 2014 49 Mio. Euro durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bewilligt worden. Hierdurch konnen die Mehrbedarfe in prioritären Bereichen abgedeckt werden: 40 Mio. Euro kommen den Integrationskursen zugute, um damit Zuwanderer insbesonders beim Spracherwerb als den wichtigsten Schlüssel zur Integration zu unterstützen. 9 Mio. Euro sind fur die humanitare Aufnahme syrischer Flüchtlinge, die im Rahmen der Bundesaufnahmeprogramme Zuflucht in Deutschland erhalten, und das Resettlement vorgesehen. Für die internationale Projektarbeit des BAMF auf dem Gebiet der Integration wurden 200 000 Euro bereitgestellt.
Zur Finanzierung der Integrationskurse stehen im Jahr 2014 nunmehr 244,077 Mio. Euro zur Verfugung. Die Mittelaufstockung erlaubt es, die Integrationskurse im bisherigen Umfang und ohne den Einsatz von Steuerungsmasnahmen fortzusetzen. Alle fur das Jahr 2014 erwarteten 140 000 neuen Kursteilnehmer können damit einen Kurs beginnen.
Nach aktuellem Stand liegt der derzeitige Mittelbedarf für das Jahr 2014 bei 249,7 Mio. Euro. Im Hinblick auf den verfügbaren Haushaltsansatz von 244,077 Mio. Euro besteht damit gegenwärtig ein Fehlbetrag von rund 5,6 Mio. Euro.
Sowohl der Mittelbedarf als auch der voraussichtliche Fehlbetrag basieren auf Hochrechnungen des BAMF, die die Kosten von Teilnehmern berücksichtigen, die bereits einen Kurs begonnen haben bzw. im Jahr 2014 noch beginnen werden.
Der derzeit prognostizierte Fehlbetrag von rund 5,6 Mio. Euro stellt eine Abweichung vom Haushaltsansatz in Höhe von lediglich rund 2,3 Prozent dar. Diese liegt damit in einem Rahmen, der für die Finanzierung der Integrationskurse als geringfügig/normal bezeichnet werden kann, zumal bei der Kostenhochrechnung stets gewisse Unwägbarkeiten in Bezug auf kostenrelevante Kriterien bestehen wie beispielsweise die tatsächliche Zahl an neuen Teilnehmern, die gewählte Kursart, das Einstiegsmodul sowie den Anteil an Kostenbeitragszahlern. Sollte zum Jahresende 2014 tatsächlich ein geringfügiger Fehlbetrag verbleiben, wird hierfür eine Deckung im Rahmen der Haushaltsdurchführung innerhalb des Einzelplans 06 sichergestellt werden.
Die Entwicklung der Ausgaben und der Anzahl neuer Teilnehmer
sieht wie folgt aus: