Investitionsbedarf für die ökologische Sanierung von Flüssen und Bächen

Auf welche Summe beziffert die Bundesregierung den bundesweiten Investitionsbedarf für die ökologische Sanierung von Flüssen und Bächen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und in welcher Höhe wurden vom Bund für die ökologische Sanierung von Flüssen und Bächen im Jahr 2019 Fördermittel zur Verfügung gestellt bzw. bewilligt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Florian Pronold vom 12. September 2019

Die Wiederherstellung bzw. Erhaltung des guten ökologischen Zustands gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) liegt vorrangig in der Zuständigkeit der Länder. Zum bundesweiten Investitionsbedarf liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

Vom Bund werden z. B. über Naturschutzgroßprojekte oder über das Auenförderprogramm im Rahmen des Blauen Bandes Deutschland Fördermittel zur Verfügung gestellt. Die Projekte umfassen auch Renaturierungsmaßnahmen an Fließgewässern. Eine differenzierte Aufschlüsselung ist nicht möglich.

Im Rahmen der Gemeinschaftsausgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ können Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung gefördert werden. Die Länder entscheiden, ob sie diese Fördermaßnahme anbieten und welchen Anteil der GAK-Mittel sie hierfür einsetzen. Im Jahr 2018 wurden nach GAK-Berichterstattung insgesamt 13,988 Millionen Euro Bundesmittel für diese Maßnahme eingesetzt.

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