Investitionsbedarf für die Sanierung und den Bau neuer Radwege
Auf welche Summe beziffert sich nach Kenntnis der Bundesregierung der bundesweite Investitionsbedarf für die Sanierung und den Bau neuer Radwege (bitte für Bund und das Land Nordrhein-Westfalen aufschlüsseln), und welche Förderung hat der Bund für die Sanierung und den Bau neuer Radwege im Jahr 2019 zur Verfügung gestellt (bitte für Bund und das Land NordrheinWestfalen aufschlüsseln und bitte auch angeben, wie viel davon bewilligt wurde)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 23. August 2019
Aufgrund der föderalen Zuständigkeiten sind der Bau und die Erhaltung von Radwegen und sonstigen Radverkehrsanlagen in erster Linie Angelegenheit der Länder, Kreise und Kommunen. Diese stellen in ihren Radverkehrsplänen aufgrund der Gegebenheiten vor Ort die Ziele der Radverkehrsförderung und abgeleitet davon auch die Handlungsbedarfe in einem bestimmten Zeithorizont dar.
Im Rahmen einer derzeit laufenden Studie will das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) über Ableitungen aus Befragungen der Kommunen und Länder Datengrundlagen zur Radverkehrsinfrastruktur erheben, Näherungswerte für investive und nichtinvestive Maßnahmen bilden und daraus Handlungsbedarfe ableiten. Der Abschluss der Studie ist für 2019 vorgesehen.
Im Rahmen seiner Zuständigkeiten investiert das BMVI in den Bau und die Erhaltung von Radwegen an Bundesstraßen 2019 insgesamt 98 Mio. Euro, davon 8,5 Mio. Euro für Nordrhein-Westfalen. Von den bundesweit 25 Mio. Euro Finanzhilfen jährlich für Radschnellwege sieht die Schlüsselzuweisung für Nordrhein-Westfalen weitere 5,575 Mio. Euro p. a. vor. Seitens des Landes wurde noch kein Förderantrag für ein Radschnellwege-Projekt gestellt.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat im Rahmen der Förderung innovativer Maßnahmen zur Luftreinhaltung 0,5 Mio. Euro das Land Nordrhein-Westfalen betreffend bewilligt, die im weiteren Sinne für den Bau von Radwegen (hier: Einrichtung von Fahrradstraßen einschließlich baulicher Maßnahmen) vorgesehen sind. In 2019 stehen davon 0,3 Mio. Euro zur Verfügung. Darüber hinaus können Bau und Sanierung von Radwegen auch im Rahmen der Kommunalrichtlinie und des Förderaufrufs „Klimaschutz durch Radverkehr“ der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert werden.