Investitionsbedarf für die Sanierung und den Neubau von Kitas

Auf welche Summe beziffert die Bundesregierung den bundesweiten Investitionsbedarf für die Sanierung und den Neubau von Kitas (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und in welcher Höhe wurden vom Bund für die Sanierung und den Neubau von Kitas im Jahr 2019 Fördermittel zur Verfügung gestellt bzw. bewilligt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks vom 16. September 2019

Zum bundesweiten Investitionsbedarf der Länder hinsichtlich der Sanierung und des Neubaus von Kindertageseinrichtungen liegen dem Bund keine Erkenntnisse vor.

Bekannt ist jedoch, dass der Betreuungsbedarf – insbesondere für Kinder unter drei Jahren – nach wie vor höher ist als das vorhandene Angebot. Die Anstrengungen und Investitionen zum weiteren Ausbau der institutionellen Kindertagesbetreuung müssen daher auch künftig forciert werden, um die Bedarfe zu decken. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die kürzlich veröffentlichte vierte Ausgabe der Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“, die über die Webseite www.fruehe-chancen.de bezogen werden kann.

Der Bund fördert seit 2008 mit vier Investitionsprogrammen den Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (2008 bis 2013, 2013 bis 2014, 2015 bis 2018) sowie für Kinder bis zum Schuleintritt (2017 bis 2020). Zu diesem Zweck gewährt der Bund den Ländern seither Finanzhilfen in Höhe von insgesamt rund 4,4 Milliarden Euro nach Artikel 104b des Grundgesetzes. Die ersten beiden Programme sind abgeschlossen, die Auszahlungsfrist im dritten Investitionsprogramm endet in diesem Jahr. Im Rahmen des vierten Investitionsprogramms stehen den Ländern zur Errichtung weiterer 100 000 Betreuungsplätze 1,126 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese Mittel können nach aktueller Gesetzeslage bis Ende dieses Jahres bewilligt und bis Ende 2022 zur Umsetzung der Maßnahmen ausgezahlt werden. Eine Übersicht der Programme 2015 bis 2018 und 2017 bis 2020 liegt bei.

Auch im Rahmen des Infrastrukturprogramms des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) können über Finanzhilfen an die Länder Investitionsmaßnahmen der frühkindlichen Infrastruktur gefördert werden. Das Programm läuft seit dem Jahr 2015 und endet mit Ablauf des Jahres 2020. Für die Vergabe und Bewirtschaftung der Mittel an die Kommunen sind die Länder zuständig. Nach der jährlichen Meldung der Länder an den Bund über den Stand der Umsetzung haben die Länder zum 30. Juni 2019 für Investitionen in die frühkindliche Bildungsinfrastruktur bislang 880 Millionen Euro vorgesehen. Der Bund hat keine Erkenntnisse darüber, welcher Anteil hiervon im Jahr 2019 zur Verfügung gestellt bzw. bewilligt wird. Über das KInvFG können sämtliche Investitionen in die frühkindliche Infrastruktur gefördert werden (z. B. auch die Errichtung von Außenanlagen), nicht nur die Sanierung und der Neubau.

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