Kenntnis der Bundesregierung über die Bedingungen für den Wahlkampf zu den Kommunalwahlen in der Türkei am 31. März

Inwieweit waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Bedingungen für den Wahlkampf zu den Kommunalwahlen in der Türkei am 31. März 2019 – vor dem Hintergrund, dass der Rechtsstaat nur noch sehr eingeschränkt funktioniert (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2019/03/15/pressstatement-following-the-54th-meeting-of-the-associationcouncil-between-the-european-union-and-turkey-brussels15-march-2019/), die Versammlungs- und Meinungsfreiheit eingeschränkt ist und insbesondere die Opposition wie die HDP durch Verhaftungen, Verbote von Kandidaturen und immer wieder be- und verhinderte Kundgebungen, Hunderte in Haft befindliche Funktionäre der HDP, darunter 40 Bürgermeister und die beiden früheren Parteivorsitzenden (AFP vom 28. März 2019), Repressionen ausgesetzt ist – frei, unter gleichen Bedingungen und fair, und, wenn nicht, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

Antwort des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Bundesregierung hat, auch im Lichte der Beobachtungen der Wahlbeobachtungsmission des Europarates, Zweifel, ob im Wahlkampf vor den türkischen Kommunalwahlen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Parteien gegeben waren.

Die Bundesregierung wird sich in allen Foren weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Türkei Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stärkt und dass internationale Standards bei Wahlen auch eingehalten werden, zu denen die Türkei sich als Mitglied von OSZE und Europarat verpflichtet hat.

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