Kenntnisse der Bundesregierung über die Ermordung eines iranischen Kernphysikers
Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermordung des iranischen Kernphysikers Mohsen Fakhrizadeh am 27. November 2020 in der Nähe von Teheran, die mutmaßlich mittels eines satellitengesteuerten Maschinengewehrs erfolgt sein soll (AFP vom 7. Dezember 2020), als terroristischer Akt einzustufen, und wie konkret unterstützt die Bundesregierung im Rahmen ihrer derzeitigen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat eine internationale Verurteilung des Verbrechens, um dem Eindruck von Doppelstandards bei der Bewertung von Akten des Terrors entgegenzuwirken und eine mögliche weitere Eskalation der Lage in der Region des Nahen und Mittleren Ostens abzuwenden (siehe dpa vom 28. November 2020)?
Antwort des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Die Bundesregierung verurteilt sogenannte gezielte Tötungen grundsätzlich. Die Tötung von Herrn Fakhrizadeh hat das Potenzial, die Lage in der Region gefährlich zuzuspitzen.
Die genauen Umstände der Tötung sind der Bundesregierung nicht bekannt. Sie ruft alle Seiten zur Zusammenarbeit und zur Besonnenheit auf und setzt sich für Deeskalation ein.