Kenntnisse der Bundesregierung über die Führung der Amtsgeschäfte des thailändischen Königs auf deutschem Boden

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, ob der thailändische König Maha Vajiralongkorn von Deutschland aus seinen Amtsgeschäften nachgehen soll, und welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Politik, die das Land Thailand betrifft, nicht von deutschem Boden auszugehen hat und die Bundesregierung Staatsgeschäften, die aus Deutschland betrieben werden, deutlich entgegenwirken will (dpa vom 26. Oktober 2010)?

Antwort des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Bundesregierung geht davon aus, dass von deutschem Boden aus keine Entscheidungen getroffen werden, die der deutschen Rechtsordnung, dem Völkerrecht oder den international verbrieften Menschenrechten widersprechen. Diese Erwartung hat die Bundesregierung auch gegenüber der thailändischen Regierung unterstrichen.

Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Hinweise vor, dass der thailändische König während seines Aufenthaltes in Deutschland solche Staatsgeschäfte getätigt hat. Die thailändische Seite hat wiederholt versichert, dass der König zu einem Privataufenthalt in Deutschland ist und keine Regierungsfunktionen ausübt.

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