Kenntnisse über den neugewählten DITIB-Vorstand vor dem Hintergrund einer möglichen Einflussnahme durch die Türkei
Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass im Zuge der Vorstandswahlen der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) am 4. Januar 2019 drei der sieben gewählten Vorstandsmitglieder Vertreter beziehungsweise Beamte der türkischen Religionsbehörde Diyanet in Ankara – darunter unter anderem der neue DITIB-Vorsitzende Kazim Türkmen, der zwischen 2014 und 2017 als ranghoher Beamter für das Diyanet und im Beirat für religiöse Angelegenheiten der türkischen Botschaft in Berlin tätig war, sowie sein Stellvertreter Ahmet Dilek, der 2016 bei der Spionageaffäre der zuständige Religionsattaché im Kölner Konsulat der Türkei und den sechs Staatsdienern, gegen die die Staatsanwaltschaft ermittelte, vorgesetzt war – und vier DITIB-Funktionäre aus Deutschland sind (www.tagesschau.de/inland/ditib-143.html), und lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung erkennen, dass sich die von der Bundesregierung in Gesprächen mit der DITIB mit Nachdruck verliehene Erwartung erfüllt, dass sich die DITIB organisatorisch, personell und finanziell stärker von der Türkei löst (Bundestagsdrucksache 18/12470, Antwort zu Frage 17)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Stephan Mayer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind mit Kazim Türkmen und Ahmet Dilek zwei Beamte der staatlichen türkischen Religionsbehörde Diyanet und mit Abdurrahman Atasoy ein Angestellter dieser Behörde leitend im neuen Vorstand der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) vertreten. Die weiteren Mitglieder des DITIB-Vorstandes sind nach Kenntnis der Bundesregierung keine Beamten oder Angestellten der türkischen Religionsbehörde.
Die Zusammensetzung des neuen DITIB-Vorstands lässt nicht erkennen, dass DITIB personell, organisatorisch oder finanziell unabhängiger von der türkischen Religionsbehörde Diyanet würde.