Kenntnisse über die Offensive türkischer Truppen in den mehrheitlich von Kurden bewohnten Gebieten
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche), dass die Offensive türkischer Truppen in den mehrheitlich von Kurden bewohnten Gebieten – die inzwischen als Bürgerkrieg bezeichnet werden können (www.deutschlandfunk.de/tuerkische-offensive-gegen-pkk-man-kann-von-buergerkrieg.694.de.html?dram:article_id=340512) – durch Rundum-die-Uhr-Ausgangssperren, wodurch die Bewohner lange Zeiträume keinen Zugang mehr zu Nahrungsmitteln, Trinkwasser, Strom und medizinischer Versorgung hätten, die Leben von zehntausenden Menschen aufs Spiel setzen und anfangen, kollektiver Bestrafung zu gleichen, da die türkischen Behörden tödliche Gewalt exzessiv und rücksichtslos insbesondere durch den Einsatz schwerer Waffen in Wohngebieten einsetzen, wobei seit dem Start der Offensive im August 2015 bei Einsätzen während Ausgangssperren 162 Menschen getötet wurden, darunter 29 Frauen, 32 Kinder und 24 Menschen über 60 Jahre (AFP vom 21. Januar 2016), und teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass infolge des „Bürgerkrieges“ gegen die Kurden eine zusätzliche Fluchtbewegung von Kurden aus der Türkei auf die EU bzw. Deutschland zukommt (AFP vom 20. Januar 2016)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer vom 1. Februar 2016
Die Bundesregierung verfolgt die Berichte über eine zunehmende Zahl auch an zivilen Opfern im Südosten der Türkei mit großer Sorge. Um eine weitere Ausdehnung des Konflikts zu vermeiden, muss die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ihre terroristische Gewalt unverzüglich einstellen. Die Bundesregierung hat der türkischen Seite wiederholt ihre Überzeugung vermittelt, dass jede Regierung das Recht und die Pflicht habe, die eigene Bevölkerung vor terroristischen Anschlägen zu schützen, dass aber das legitime Vorgehen gegen eine Terrorbedrohung im eigenen Land maßvoll und verhältnismäßig geschehen muss. Diese Position haben Vertreter der Bundesregierung auch bei den deutsch-türkischen Regierungskonsultationen am 22. Januar 2016 vorgetragen.
Zum konkreten Vorgehen der türkischen Sicherheitskräfte vor Ort liegen der Bundesregierung Hinweise aus verschiedenen öffentlichen Quellen vor. Die Bundesregierung prüft diese gewissenhaft, insbesondere solche über zivile Opfer. Je nach Quelle divergieren diese Hinweise jedoch sehr stark und können bislang leider nicht verlässlich verifiziert werden.
Erkenntnissen der Bundesregierung zufolge ist es infolge der Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der PKK in den vergangenen Monaten zu Fluchtbewegungen innerhalb der Türkei gekommen. Künftige Flucht- und Migrationsbewegungen aus der Südosttürkei lassen sich derzeit nicht vorhersagen.