Kenntnisse über Giftgasangriffe islamistischer Terrormilizen in Aleppo

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass bei den Kämpfen um die geteilte syrische Stadt Aleppo islamistische Terrormilizen am 29./30. Oktober 2016 Giftgas-Granaten auf von den Regierungstruppen gehaltene Viertel abgefeuert haben (www.badischezeitung.de/ausland-1/syrische-rebellen-startengegenoffensive-mit-giftgas–129251776.html), und inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass islamistische Terrormilizen in Syrien über das NATO-Mitgliedsland Türkei bzw. die Golfmonarchie Saudi-Arabien Waffen auch deutscher Provenienz für Angriffe auf Aleppo beziehen?

Antwort des Staatsministers Michael Roth vom 7. November 2016

Der Bundesregierung sind die zitierten Meldungen bekannt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung Kenntnis von Meldungen über Dementi der Opposition, die ihrerseits die syrische Armee für den Einsatz von Giftgas verantwortlich macht. Eigene Erkenntnisse dazu liegen der Bundesregierung nicht vor.

Die Bundesregierung verfolgt eine zurückhaltende Rüstungsexportpolitik. Über jeden Einzelfall des Rüstungsexports wird nach sehr gründlicher und sorgfältiger Prüfung entschieden. Insbesondere die Gefahr eines Missbrauchs des konkreten Rüstungsguts durch den vorgesehenen Endverwender spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen, werden Ausfuhranträge abgelehnt. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass deutsche Waffenlieferungen an die Türkei oder an Saudi-Arabien an islamistische Terrormilizen in Syrien gelangt sind.

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