Kenntnisse über Kontakte von Mitgliedern des „Weltkongresses der Uiguren e.V.“ zu bestimmten Parteien in der Türkei
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über Kontakte von Mitgliedern des „Weltkongresses der Uiguren e. V.“ zu Parteien in der Türkei wie der rechtsextremen „Milliyetçi Hareket Partisi“ (MHP) und der Regierungspartei ,,Adalet ve Kalkmma Partisi“ (AKP), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über Kontakte von Mitgliedern des „Weltkongresses der Uiguren e. V.“ zu islamistischen/terroristi-schen Organisation wie zum Beispiel der „Turkestan Islamic Party“ (TIP)?
Antwort des Staatssekretärs Miguel Berger vom 5. Juni 2020
Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages besonders schutzwürdig.
Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse ist daher geeignet, zu einer wesentlichen Verschlechterung der den Nachrichtendiensten des Bundes zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu fuhren und ließe Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.*