Kenntnisse über sogenannte Hinrichtungslisten mit den Namen von Exil-Oppositionellen gegen das Erdoğan-Regime in Deutschland

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über sogenannte ,,Hinrichtungslisten“ mit den Namen von Exil-Oppositionellen gegen das Erdoğan-Regime in Deutschland (in Bezug auf die Verfasser, gelistete Personen, betroffene Berufsgruppen und das Bedrohungspotenzial; www.tagesspiegel.de/politik/nach-angriff-auf-tuerkischen-journalisten-in-berlin-tuerkische-exilanten-bedroht-bundesregierung-befasst-sich-mit-todeslisten/27454244.html), und inwieweit sieht die Bundesregierung in den Drohungen gegen und den Angriffen auf Exil-Oppositionelle und Journalisten in Deutschland, wie im Fall des in Berlin lebenden regierungskritischen Journalisten Erk Acarer (www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/07/berlin-erk-acarer-journalist-angriff-konsequenzen-tuerkei.html), einen Beleg dafür, dass der türkische Staatspräsident Erdoğan auch in Deutschland Oppositionelle und regierungskritische Journalisten zum Schweigen bringen will, vor dem Hintergrund, dass laut Auswärtigem Amt Grundrechte wie Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit in der Türkei ,,in der Praxis weitgehend ausgehebelt“ und die türkischen Print- und TV-Medien ,,nahezu vollständig gleichgeschaltet“ sind (www.rnd.de/politik/luegen-terror-erdogan-kuendigt-weitere-schritte-gegen-kritische-medien-an-M5SSP5FJ6RC2ZBEBPNAQ2DYURI.html)?

Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 10. August 2021

Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zur Schriftlichen Frage 21 der Abgeordneten Helin Evrim Sommer auf Bundestagsdrucksache 19/3171 sowie auf ihre Antwort zur Schriftlichen Frage 35 des Abgeordneten Benjamin Strasser auf Bundestagsdrucksache 19/31818 sowie auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 21-07-424 der Abgeordneten Gyde Jensen, die am 9. August 2021 versandt wurde. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung nicht zu Einzelpersonen und spekuliert nicht zu möglichen Hintergründen zu noch nicht abgeschlossenen einzelnen Sachverhalten, die zum einen Gegenstand laufender Ermittlungen der zuständigen Polizeibehörden der Länder sind und bei denen zum anderen die Erkenntnisverdichtung noch andauert.

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