Kenntnisse zu den nicht-türkischen nach Syrien und dem Irak ausgereisten Islamisten
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über die ca. drei Viertel der 840 deutschen Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland, die bis zum Stichtag 20. Juli 2016 in Richtung Syrien und Irak ausgereist sind und nicht zu den etwa einem Viertel gehören, die die türkische Staatsangehörigkeit besitzen oder „türkischstämmig“ waren (bitte nach (Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund, Geschlecht, Anteil der Rückkehrer/innen aufschlüsseln), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), in welchen islamistischen Gruppen bzw. Organisationen diese 840 deutschen Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland aktiv waren bzw. sind (dpa vom 17. August 2016)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 25. August 2016
Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die erfragten aktuellen Erkenntnisse zur Staatsangehörigkeit der gereisten Personen sind aufgrund der Erhebungsmethodik im Verfassungsschutzverbund als Verschlusssache eingestuft (VS-GEHEIM). Die Bundesregierung verweist deshalb auf die entsprechenden freigegebenen Zahlen von 2015, die in der Tendenz ihrer Aussage weiterhin gültig sind.
Von 665 Ausgereisten, zu denen Angaben zur Staatsangehörigkeit vorlagen, besaßen 61 Prozent die deutsche als erste Staatsangehörigkeit. Nach der türkischen (14 Prozent) waren die russische (fünf Prozent), die syrische (drei Prozent), die marokkanische (zwei Prozent) und die afghanische (zwei Prozent) am häufigsten als erste Staatsangehörigkeit vertreten. Personen mit einer zweiten Staatsangehörigkeit sind hierbei nicht aufgezählt. Darüber hinaus waren 30 weitere unterschiedliche Staatsangehörigkeiten festzustellen, wobei es sich in der Regel um Einzelfälle handelte.

Erste Staatsangehörigkeit und zweite Staatsangehörigkeit neben der deutschen (Stand: 2015)
Zu den Ausgereisten mit Migrationshintergrund zählen per Definition des Statistischen Bundesamts „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil“. Unter diese Definition fielen in einer 2015 erhobenen Stichprobe von 560 Ausgereisten 83 Prozent.
Etwa ein Fünftel aller gereisten Personen ist weiblich. Circa ein Drittel aller gereisten Personen befindet sich momentan wieder in Deutschland.
Die überwiegende Mehrheit der aus Deutschland ausgereisten Islamistinnen und Islamisten in Syrien/Irak hält bzw. hielt sich im Umfeld des sogenannten Islamischen Staates (IS) auf. Die verbliebenen Personen teilen sich auf andere Gruppierungen auf. Eine genaue Einordnung hierzu liegt aufgrund der unübersichtlichen Lage vor Ort nicht vor. Aus Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof ist die Mitgliedschaft von deutschen Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland in folgenden terroristischen Vereinigungen bekannt: Islamischer Staat Irak und Großsyrien [IS], Jabhat al Nusra [JaN], Junud Al-Sham [JAS], Ahrar al-Sham [AaS] und Jaish al-Muhajirin wal-Ansar [JAMWA].