Kenntnisse über einen Entwurf für ein Gesetz zum Abstoßen des Griechenlandgeschäftes zypriotischer Bankhäuser
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von dem unter der politischen Verantwortung von Jörg Asmussen (damals deutscher Direktor der Europäischen Zentralbank – EZB – und seit 2014 beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales) erfolgten Erstellen eines Entwurfes für ein Gesetz zum Abstoßen des Griechenlandgeschäftes zypriotischer Bankhäuser, welches der zypriotischen Regierung als Bedingung für Kredite der Troika aufgezwungen wurde, zum zwangsweisen Verkauf des Griechenlandgeschäftes der zypriotischen Banken weit unter Wert und zum Verlust von 2 Mrd. Euro Spareinlagen von zypriotischen Sparern, Rentnern, Pensionsfonds, Universitäten und Unternehmen führte, und inwieweit setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission und der EZB für eine Aufklärung der Vorgänge ein vor dem Hintergrund, dass beide Institutionen die Auskunft über den "rechtswidrigen" Vorgang, der entweder der "Korruption" oder "Unfähigkeit" geschuldet war, verweigern (www.tagesspiegel.de/politik/troika-aufzypern-eu-beamte-ezb-und-iwf-brachten-sparerum-milliarden/11411120.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter vom 24. März 2015
Die Eurogruppe hat am 24./25. März 2013 eine politische Übereinkunft über ein Anpassungsprogramm für Zypern erzielt. Sie kam zu dem Schluss, dass ein mögliches Anpassungsprogramm nur nach Abspaltung der griechischen Filialen vom zyprischen Bankensektor sowie Abwicklung der Laiki Bank und Restrukturierung der Bank of Cyprus ohne Einsatz von Mitteln eines möglichen Hilfsprogramms infrage kommen kann. Der Deutsche Bundestag hat einer deutschen Beteiligung am auf Basis der oben genannten Übereinkunft ausgearbeiteten Hilfsprogramm für Zypern am 18. April 2013 zugestimmt(Bundestagsdrucksache 17/13060).