Kleine Anfrage 18/10585: Übermittlung von über Ausländerinnen und Ausländer erfasste Daten an Polizei und Geheimdienste
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat als Kernaufgabe, die Anträge auf internationalen Schutz Asylsuchender zu prüfen und ihnen ggf. einen Schutzstatus zu erteilen. Zugleich übermittelt das Bundesamt auf vielfältigen Wegen Daten an die Polizeien und Nachrichtendienste. Sowohl der Bundesnachrichtendienst als neuerdings auch das Bundesamt für Verfassungsschutz nutzen diese Praxis, um Geflüchtete zu befragen und nachrichtendienstlich abzuschöpfen.
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/10585 vor.