Kleine Anfrage 18/10975: Umsetzung des Leistungsentzugs nach dem Bundesversorgungsgesetz für Kriegsverbrecher

Angehörige der Wehrmacht, Waffen-SS oder von Polizeieinheiten, die Kriegsverbrechen begangen haben, sollten keine Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Tatsächlich gab es aber nur ganze 99 Leistungsentziehungen. Diese unbefriedigende Bilanz zeigt die geringe Effizienz der gesetzlichen Regelung. DIE LINKE fordert eine rasche Neuprüfung.

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/10975 vor. Antwort als PDF herunterladen

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