Kleine Anfrage 18/13432: Beitragserstattung und Ansprüche in der Deutschen Rentenversicherung von eingewanderten und ausgereisten Personen
Wer in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeitet, zahlt in die Rentenversicherung ein. Um aber Rentenansprüche zu erwerben, muss die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt werden. Menschen, die abgeschoben werden oder „freiwillig“ ausreisen, erreichen die fünf Jahre mitunter nicht. Die Kleine Anfrage fragt nach den Erstattungsansprüchen (Beitragsrückerstattung) dieser Personen, Informationen zur Antragstellung, entsprechenden Sozialversicherungsabkommen und nach entsprechenden Infomationsangeboten.