Kleine Anfrage 18/13589: Genehmigungspflicht für technische Unterstützung im Zusammenhang mit Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
Bis heute brauchen Rüstungskonzerne nach § 49 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zwar eine Genehmigung der Bundesregierung, wenn sie Waffen oder Blaupausen für Waffen exportieren wollen – nicht aber, wenn sie Experten in Länder wie die Türkei entsenden, um „technische Unterstützung“ zu geben.