Kleine Anfrage 18/13600: Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Die seit 2007 im Aufenhaltsrecht bestehende Verpflichtung zur Erbringung eines Sprachnachweises für den Ehegattennachzug wurde 2015 vom EuGH als EU-Rechtsverstoß beschieden, da keine Härtefallregelung für individuelle Umstände im Einzelfall berücksichtigt wird. Trotzdem hat die Bundesregierung keinerlei interne Vorgaben, Hinweise oder Rund-schreiben zur Anwendung und Umsetzung der gesetzlichen Härtefallregelung oder zum EuGH-Urteil erlassen.

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/13600 vor. Antwort als PDF herunterladen

Das könnte dich auch interessieren …