Kleine Anfrage 18/9374: Ausschluss der Hautfarbe als Motiv für Personenkontrollen durch die Bundespolizei

Bei anlasslosen Personenkontrollen durch die Bundespolizei in der Nähe von Staatsgrenzen und in Zügen werden häufig Menschen dunkler Hautfarbe aufgrund ihres „Erscheinungsbildes“ kontrolliert. Das OVG Koblenz hat nun eindeutig geurteilt, dass die Hautfarbe kein zulässiges Kriterium für eine Kontrolle ist. DIE LINKE fordert, die Bundespolizei entsprechend anzuweisen und die Praxis des „racial profiling“ zu beenden.

ANTWORT ALS PDF HERUNTERLADEN

Das könnte dich auch interessieren …