Kleine Anfrage 18/9651: Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. Juli 2015
Die seit 2007 im Aufenhaltsrecht bestehende Verpflichtung zur Erbringung eines Sprachnachweises für den Ehegattennachzug wurde 2015 vom EuGH als EU-Rechtsverstoß beschieden, da keine Härtefallregelung für individuelle Umstände im Einzelfall berücksichtigt wird. Kritisch: Nichts dazu auf den Internetseiten des BAMF und deutschen Auslandvertretungen. Über Neuregelierung und Ausnahmen bei Forderungen nach Sprachnachweisen für den Ehegattennachzug muss aktuell und umfassend informiert werden.
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/9651 vor.