Kleine Anfrage 19/10374: Endverbleibserklärungen für deutsche Rüstungsgüter und der Jemen-Krieg
In einem Schreiben des Bundeswirtschaftsministeriums vom 4. April 2019 erläutert der zuständige Parlamentarische Staatssekretär, Oliver Wittke, dass Rüstungslieferungen in die Vereinigten Arabischen Emirate oder Saudi-Arabien selbst dann nicht die so genannte Endverbleibsklausel verletzen würden, wenn die Waffen außerhalb der Landesgrenzen eingesetzt und militärisch genutzt würden.