Kleine Anfrage 19/10374: Endverbleibserklärungen für deutsche Rüstungsgüter und der Jemen-Krieg

In einem Schreiben des Bundeswirtschaftsministeriums vom 4. April 2019 erläutert der zuständige Parlamentarische Staatssekretär, Oliver Wittke, dass Rüstungslieferungen in die Vereinigten Arabischen Emirate oder Saudi-Arabien selbst dann nicht die so genannte Endverbleibsklausel verletzen würden, wenn die Waffen außerhalb der Landesgrenzen eingesetzt und militärisch genutzt würden.

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/10374 vor. Antwort als PDF herunterladen

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