Kleine Anfrage 19/18828: Europäische Rüstungskooperation und das deutsch-französische Rüstungsabkommen

Am 23. Oktober 2019 ist das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich durch Notenwechsel in Kraft getreten. Zentraler Bestandteil des Abkommens ist die Vereinbarung, dass Rüstungsexporte des jeweils anderen Landes nicht blockiert werden, wenn die eigene Zulieferung weniger als 20 Prozent des Gesamtprodukts ausmacht.

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/18828 vor. Antwort als PDF herunterladen

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