Kleine Anfrage 19/20210: Zuverlässigkeitsprüfverfahren von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern

Steht die Zuverlässigkeit des Antragstellers für Rüstungsexporte infrage, kann eine Aussetzung der Bescheidung von Genehmigungsanträgen erfolgen. Im Rahmen von Zuverlässigkeitsprüfverfahren, die bei Verdachtsfällen illegaler Ausfuhren in der Regel eingeleitet werden.

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/20210 vor. Antwort als PDF herunterladen

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