Kleine Anfrage 19/2871: Die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei und die vorgezogenen Wahlen
Präsident Erdogan hat im April 2018 angekündigt, die ursprünglich für November 2019 angesetzten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen bereits am 24. Juni 2018 stattfinden zu lassen. Diese werden im andauernden Ausnahmezustand abgehalten. Den immer wieder verlängerten Ausnahmezustand in vollem Umfang nutzen, um dem Wahlkampf, der Presse sowie der Meinungsfreiheit jene Zügel anlegen zu können, die garantieren, dass jegliche Wahl weder frei noch fair ist.